Verletztenrente - Gesundheitsstörung als Unfallfolge

Kausalität - Überwiegende Wahrscheinlichkeit

Ein Anspruch auf Feststellung einer Gesundheitsstörung als Unfallfolge und auf Gewährung einer Verletztenrente ist grundsätzlich bereits dann gegeben, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß die Störung auf den Unfall zurückgeführt werden kann. Hierzu reicht allerdings nicht aus, dass der Betroffene angibt, er sei vor dem Unfall beschwerdefrei gewesen. Hieraus folgt bereits grundsätzlich nicht, dass die aufgetretenen Leiden auf den Unfall zurückzuführen wären, da hierfür immer auch andere Faktoren wie beispielsweise degenerative Leiden als ursächlich in Betracht kommen. Führt auch ein Sachverständigengutachten nicht zu dem Ergebnis, dass eine fortbestehende Beschwerdesymptomatik mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zurückgeführt werden kann, so ist die Ursächlichkeit des Unfalls für die Gesundheitsstörung zu verneinen.Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.11.2008, Az.: L 31 U 363/08