Nachzahlung befristeter Erwerbsminderungsrenten

Überprüfungsantrag auf Grundlage BSG v. 24.10.1996, 4 RA 31/96

Bezieher einer befristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrente, deren Rente bis spätestens zum 30.04.2007 verlängert wurde, erhalten durch Stellung eines Überprüfungsantrages die Chance, eine Rentennachzahlung zu erhalten. Begehrt werden muß die Überprüfung des bzw. der bis zum 30.04.2007 erfolgten Verlängerungsbescheide(s).
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.1996, Az.: 4 RA 31/96. Nach dieser Entscheidung gilt jede Weitergewährung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Bewilligung einer neuen Rente, was zur Folge hat, daß die Rente neu berechnet werden muß.
Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt der in dem Urteil aufgestellte Grundsatz nur bis zum 30.04.2007. Wurde die Rente bis zu diesem Datum ein oder mehrmals verlängert, so sollte(n) diese(r) Bescheid(e) durch Überprüfungsantrag überprüft werden, und zwar auch dann, wenn die Rente inzwischen unbefristet gewährt wird.  Der Überprüfungsantrag sollte bis zum 31.12.2008 gestellt werden. Besteht nämlich ein Nachzahlungsanspruch, so ist dieser nur für die vergangenen vier Kalenderjahre durchsetzbar. Ansprüche für das Jahr 2004 verjähren mit Ablauf des 31.12.2008. Wir beraten Sie gern.