CITY BKK Wechsel in neue Krankenkasse

Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Anläßlich der Schließung der Krankenkasse CITY BKK und der CITY BKK Pflegekasse zum 01.07.2011 herrscht bei vielen betroffenen Versicherten Verunsicherung darüber, ob sie ihr freies Wahlrecht zu anderen Krankenkassen effektiv ausüben können, und wie sie ihr Wahlrecht gegebenenfalls durchsetzen können, wenn die Krankenkasse (und Pflegekasse), bei der die Neuaufnahme beantragt wird, dies verweigert. Zunächst einmal ist anzumerken, daß nach anfänglichem "Chaos" der reibungsfreie Wechsel nunmehr grundsätzlich in den meisten Fällen praktisch gewährleistet ist. Folgenden praktischen Tip zum Aufnahmeantrag: Langes Schlangestehen bei der gewählten Krankenkasse ist eigentlich gar nicht nötig. Genau so gut kann man bei der Krankenkasse, für die man sich entschieden hat, einen formlosen schriftlichen(!) Antrag auf Neuaufnahme stellen, am besten vorab per Fax und unter Nennung der derzeitigen Versicherungsnummer bei der CITY BKK. Dann nimmt das Aufnahmeverfahren ganz von selbst seinen Lauf. Im Ernstfall kann der Anspruch auf Aufnahme durchgesetzt werden, indem man beim zuständigen Sozialgericht (in der Regel des Wohnorts des Antragstellers) beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung von der gewählten Kranken- und Pflegekasse als versichertes Mitglied aufgenommen zu werden.