Negative Feststellung der Pflegestufe möglich
Veröffentlicht am 10. Dezember 2009 - 0:00
Pflegeversicherung Heimkosten
Will sich der Pfegebedürftige bzw. die Krankenkasse dagegen wenden, dass wegen zu hoher Pflegestufe ein zu hohes Heimentgelt gezahlt wird, so besteht die Möglichkeit eine (Feststellungs-) Klage zu erheben, die auf die Zuordnung einer niedrigeren Pflegestufe gerichtet ist. Die Rechtsprechung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2009, L 10 P 10/09) hat die Zulässigkeit einer solchen Klage, insb. das Feststellungsinteresse, ausdrücklich bejaht.