Unfallversicherung - Weg zu privater Spielgruppe
Veröffentlicht am 6. Januar 2009 - 12:08
Eltern, die auf ihrem Weg zur Arbeit ihr Kind in eine private Spielgruppe bringen, sind unfallversichert. Die Betreuung eines zweijährigen Kindes in einer musikalisch ausgerichteten Spielgruppe fällt unter den Begriff der fremden Obhut. Der Versicherungsschutz setzt nicht voraus, dass beide Elternteile berufstätig sind.
Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 28.10.2008, Az.: L 17 U 45/07