Abschläge bei Erwerbsminderungsrente

Alternativen Altersrentenbezug prüfen.

Beginnt die Erwerbsminderungsrente vor Erreichen der Altersgrenze, müssen Abschläge in Kauf genommen werden. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Die möglichen Abschläge betragen allerdings maximal 10,8 Prozent.

Insbesondere bei Versicherten im vorgerückten Alter kann sich alternativ zur Erwerbsminderungsrente der Bezug einer anderen Altersrentenart, z.B. Altersrente für schwerbehinderte Menschen lohnen.