Jahresarbeitsentgeltgrenze

Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit

Die Jahresarbeitsentgeltsgrenze ist die jährlich durch die Bundesregierung festgesetzte Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Angestellte und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Brutto-Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, sind in der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung pflichtversichert.

Beschäftigte, deren Einkommen die Grenze übersteigt, sind versicherungsfrei und haben die Wahl, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.