Aussteuerung

Krankengeld - gesetzliche Krankenkasse

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wird Krankengeld längstens für 78 Wochen (innerhalb einer "Blockfrist" von je drei Jahren), gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an gezahlt, vgl. Dauer des Krankengeldbezugs.Die Beendung der Zahlung von Krankengeld wegen Zeitablaufs wird auch als „Aussteuerung“ bezeichnet. Die sozialversicherungsrechtliche Situation ist für den von der Aussteuerung Betroffenen nicht leicht überschaubar. Unter dem gleichnamigen Artikel Aussteuerung geben wir Informationen zu den wichtigsten Problemen.