Beitragsbemessungsgrenze

Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist einkommensabhängig. Maßstab ist die Höhe des Bruttogehalts. Die Beiträge sind jedoch „gedeckelt“: Ab einem bestimmten Einkommensbetrag erhöhen sich die Beiträge nicht mehr. Dieser Einkommens(grenz)betrag ist die Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist – wie auch die Beiträge – in den unterschiedlichen Sozialversicherungszweigen unterschiedlich hoch. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich durch die Bundesregierung festgelegt.