Entgeltpunkte

Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Je länger Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wurden und je höher diese Beiträge waren, je höher ist die Rente. Die Beitragsleistung wird im Rahmen der Rentenberechnung durch Entgeltpunkte wiedergegeben: Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Entspricht das während eines Kalenderjahres versicherte Arbeitsentgelt dem Durschnittsentgelt aller Rentenversicherten Personen während eines Kalenderjahres, so ergibt dies einen vollen Entgeltpunkt. Liegt das individuelle versicherte über bzw. unter dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt so führt dies zu höheren bzw. niedrigeren Entgeltpunkten.Maßgeblich für den konkreten Monatsbetrag der Rente sind die persönlichen Entgeltpunkte. Diese ergeben sich, indem die Summe aller Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt wird.