Gutachten

Ärztliche Gutachten - rechtliche Einflußmöglichkeiten

Da sozialrechtliche Ansprüche häufig von medizinischen Befunden abhängen, werden seitens der Leistungsträger im außergerichtlichen Verfahren bzw. im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht ärztliche Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.
Im gerichtlichen Verfahren muß auf Antrag des Versicherten ein bestimmter Arzt gutachtlich angehört werden. Dieses Gutachten erweist sich oft als "Trumpf" in den Händen des Versicherten, bei dessen verfahrenstaktisch optimalem Einsatz wir Ihnen beistehen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in aller Regel die Kosten für das Gutachten.