Künstlersozialkasse

Sozialversicherung selbständiger Künstler und Publizisten

Selbständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ähnlich sozial(pflicht)versichert wie Arbeitnehmer. Sie werden nach dem KSVG in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Künstler i.S.d. KSVG ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Die Versicherungspflicht besteht, sobald das aus künstlerischer bzw. publizistischer Tätigkeit erzielte Jahresarbeitseinkommen 3.900,00 EUR übersteigt. Für die Durchführung des KSVG wurde die Künstlersozialkasse eingerichtet, die ihrem Sitz in Wilhelmshaven hat und unter www.kuenstlersozialkasse.de reichhaltige Informationen anbietet. Die Mittel für die Künstlersozialversicherung werden hälftig durch die Beiträge der Versicherten sowie zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe sowie einen Zuschuß des Bundes aufgebracht. Zur Künstlersozialabgabe sind die Unternehmen verpflichtet, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Sie sind im KSVG genau aufgezählt.