Rente

Grundsätzliches zu Rentenansprüchen

Die Gewährung einer Rente hat stets Einkommens- bzw. Unterhaltsersatzfunktion. Sozialrechtliche Renten können sowohl aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie auf der Grundlage des sozialen Entschädigungsrechts gewährt werden (vgl. Opferentschädigung). Ein Rentenanspruch setzt stets das Vorliegen eines Versicherungsfalls bzw. (im Entschädigungsrecht) eines Schadensfalls voraus. Gegebenenfalls müssen darüber hinaus noch weitere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.