Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Schwerbehindertenrecht - Abgrenzung zum Rentenversicherungsrecht

Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung wird im Schwerbehindertenrecht nicht auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit abgestellt, sondern auf die behinderungsbedingte Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Es handelt sich um unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
In der Praxis bedeutet dies, daß bei einer Schwerbehinderung nicht zwingend eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegen muß – und umgekehrt.