Überprüfungsantrag

Rechtsweg im Sozialrecht

Läßt der Antragsteller im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren die einmonatige Rechtsbehelfsfrist verstreichen, so wird der Ablehnungsbescheid der Behörde grundsätzlich unanfechtbar. Die Leistung kann allerdings im Wege des sog. Überprüfungsantrages immer noch mit Erfolg beantragt werden, wenn zwischenzeitlich Umstände eingetreten sind, die eine neue Würdigung der Sach- und Rechtslage rechtfertigen.