Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Ist man in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und erleidet man einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit, so gewährt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (dies sind meist die Berufsgenossenschaften) unter anderem Verletztengeld, Verletztenrente und ggf. Waisenrente. Außerdem werden die Kosten der Heilbehandlung übernommen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind oftmals vergleichsweise attraktiv. Hat man, gleich in welcher Situation, einen Unfall erlitten, sollte man immer (!) bedenken, dass möglicherweise Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Der Kreis der gesetzlich Unfallversicherten ist denkbar weit. Viele Menschen sind unfallversichert, ohne dies zu wissen. Der Begriff des "Arbeitsunfalls" greift insoweit oftmals kurz. Versichert sind (neben vielen anderen) z.B. Schüler während des Schulbesuchs und während der Teilnahme an schulbezogenen Betreuungsmaßnahmen, Studenten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen sowie auch Personen die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten.Auch wer sich auf dem Weg zu der versicherten Tätigkeit befindet, ist versichert (sog. Wegeunfall). Der "klassische" Unfallversicherte ist – wie in den anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung auch – der abhängig Beschäftigte. Im Rahmen der Unfallversicherung ist allerdings eine Entgeltlichkeit der Tätigkeit nicht erforderlich, entscheidend ist allein die Fremdnützigkeit der Tätigkeit! Selbst wer als freiwilliger Umzugshelfer tätig wird, kann gesetzlich unter Umständen unfallversichert sein.