Versorgungsmedizinische Grundsätze

In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gemäß der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinverordnung sind die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Behinderungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts und der Schädigungsfolgen im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts niedergelegt.

Kernstück ist die in Teil B der VMG enthaltene "GdS-Tabelle", in welcher bestimmten Gesundheits- bzw. körperlichen Funktionsstörungen ein bestimmter Grad der Behinderung (GdB) für das Schwerbehindertenrecht bzw. ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) für das soziale Entschädigungsrecht zugeordnet wird.