Verschlimmerungsantrag

Schwerbehindertenrecht

Einen „Verschlimmerungsantrag“ sollten sie stellen, wenn bei Ihnen neue Leiden aufgetreten sind bzw. bestehende Leiden sich verschlimmert haben, so daß eine neue Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) angezeigt ist. Hat das Versorgungsamt den GdB auf entsprechenden Antrag hin nicht in der begehrten Höhe feststellt, so kann erwogen werden, einfach einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, statt gegen den ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einzulegen. Oft erweist sich dies als der verfahrensökonomischere Weg. Unter diesem Link erhalten Sie ein Antragsformular (pdf-Datei des Berliner Versorgungsamtes LAGeSo). Beim Verschlimmerungsantrag sollen nur die Behinderungen angegeben werden, die sich verschlimmert haben bzw. die neu hinzugekommen sind. Es ist sinnvoll, sogleich in Kopie die entsprechenden aktuellen ärztlichen Befundberichte beizulegen.

Ausführliche Informationen zu Fragen, die mit dem Verschlimmerungsantrag verbunden sind, finden Sie hier