Anhaltspunkte (AHP)

Die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“, meist kurz „AHP“ genannt, galten bis zum 31.12.2008 und sind auch noch jetzt bei Begutachtungen anzuwenden, soweit sie den Zeitraum vor dem 1.1.2009 betreffen.

Kernstück der Anhaltspunkte ist die "GdB/MdE-Tabelle", in welcher bestimmten Gesundheits- bzw. körperlichen Funktionsstörungen ein bestimmter Grad der Behinderung (für das Schwerbehindertenrecht) bzw. ein Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE im sozialen Entschädigungsrecht) zugeordnet wird.

Seit dem 1.1.2009 gelten anstelle der AHP die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) gemäß der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinverordnung.