Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen „G“ – Übergewicht – Adipositas per magna
Veröffentlicht am 10. Juli 2008 - 18:01
Das Bundessozialgericht hat den Anspruch einer stark übergewichtigen Klägerin auf das Merkzeichen G bestätigt. Die aus den Gesundheitsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates folgenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wurden durch funktionelle Auswirkungen der Adipositas per magna so weit verstärkt, dass die der Klägerin zumutbare Wegstrecke auf – weit – unter 2 km abgesunken war.