Familienversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung

Die Familienversicherung ist, kurz gesagt, die beitragsfreie Mitversicherung der Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Lebenspartner nach dem LPartG, ggf. sogar der Enkel) der gesetzlich krankenversicherter Personen.

Die familienversicherten Personen können ihre Ansprüche selbständig und unabhängig von dem „Stammversicherten“ wahrnehmen.

Die Familienversicherung ist ein entscheidender Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung, der bei einer Wahlmöglichkeit, sich privat zu versichern, eine entscheidungserhebliche Bedeutung haben kann.