Fristen

Rechtsweg im Sozialrecht

Die im sozialrechtlichen Rechtsweg vorgesehenen Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Insbesondere für den Widerspruch und für die Klage gilt eine Monatsfrist. Ist diese Frist verstrichen, gibt es unter eingeschränkten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Rechtsbehelf dennoch zulässigerweise einzulegen (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, Fristverlängerung wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung sowie den sozialrechtlichen Überprüfungsantrag).