Verletztengeld

Gesetzliche Unfallversicherung

Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung und ist wie das Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung) eine Entgeltersatzleistung. Voraussetzung ist, dass der Versicherte infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit) arbeitsunfähig ist oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann. Des weiteren muß unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder auf Entgeltersatzleistungen bestanden haben.