Zugangsfaktor

Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei der Rentenberechnung spiegeln die Entgeltpunkte die Beitragsleistung des Versicherten wider und sind entscheidend für die Rentenhöhe. Für die Rentenhöhe sind nach der Rentenformel letztlich die persönlichen Entgeltpunkte ausschlaggebend, welche sich aus der Vervielfältigung der Summe aller erworbenen Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor ergeben.

Durch den Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI) sollen die Vor- und Nachteile eines vorzeitigen bzw. eines späteren Rentenbezuges und der damit verbundenen unterschiedlichen Rentenbezugsdauer ausgeglichen werden. Wird zum Beispiel eine Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, so vermindert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat, was im Ergebnis dazu führt, daß die Höhe der Rente sich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent (für ein Jahr mithin um 3,6 Prozent) verringert. Bei dieser Verringerung bleibt es dann bis zum Ende des Rentenbezuges, also auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus.