Asbest Berufskrankheit Nr. 4105 d. Anl. 1 zur BKV
Veröffentlicht am 5. September 2013 - 9:21
Durch Asbest verursachte Berufskrankheiten haben praktisch eine hohe Bedeutung.
Neben einer Asbestose und Pleuraerkrankung bzw. Lungen und Kehlkopfkrebs stellt auch das durch Asbest verusachte Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards (Herzbeutel) eine Berufskrankheit dar gemäß Nr. 4105 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).