Beitragspflicht Krankenversicherung private Rente

BSG v. 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R -

Der Betrag einer kapitalisierten privatrechtlichen Rente kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig sein, soweit dies in der Satzung der Krankenkasse vorgesehen ist. Dies hat das BSG in einem aktuellen Urteil bestätigt:Die aufgrund eines vom Kläger abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrages ausgezahlte Leistung war nach der Satzung der beklagten Krankenkasse eine beitragspflichtige Einnahme. Sie war nach ausdrücklicher Anordnung der Satzung, weil sie als einmalige Leistung ausgezahlt wurde, monatlich mit 1/120 des Betrages als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Nach Auffassung des BSG verstößt die Satzung nicht gegen höherrangiges Recht. Der zuständige 12. Senat des BSG hatte bereits entschieden, dass privatrechtliche Renten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden können. Soweit die Satzung hier die kapitalisierte Rente mit 1/120 des Zahlbetrages im Monat als beitragspflichtige Einnahme herangezogen habe, habe sich dies auch im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung gehalten. Bundessozialgericht v. 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R -Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.