Bildungsgutschein zur Ausbildung als Krankepfleger

Sprachliche Voraussetzungen

Eine im Ausland (hier: ehemalige UdSSR) geborene und dort zur Hebamme ausgebildete Frau kann einen Anspruch auf Erteilung eines Bildungsgutscheins für eine Ausbildung zur staatlich geprüften Altenpflegerin haben. Voraussetzung ist allerdings die ausreichende Beherrschung der deutschen Schriftsprache. Ein Bildungsgutschein kann nämlich nur für eine erfolgversprechende Maßnahme gewährt werden. Bei mangelhaften deutschen Sprachkenntnissen ist der erfolgreiche Abschluss des theoretischen Teils der Ausbildung nicht hinreichend gewährleistet.

Landessozialgericht Thüringen, Beschl. vom 20.10.2008, Az.; L 9 AS 746/08 ER