Depression, Burn-Out, Umschulung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 29.3.2019, S 12 R 2137/17

Durch ein aktuelles, hier einsehbares Urteil hat das Sozialgericht Berlin entschieden, dass eine ehemalige Storemanagerin, die wegen chronifizierter Depression bzw. Burn-Out-Syndrom ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, gegen die Rentenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) hat. 

Die Rentenversicherung hat den Anspruch auf eine LTA schon dem Grunde nach abgelehnt, da sie die Klägerin medizinisch noch für in der Lage hielt, ihren alten Beruf auszüben.

Das Urteil enthält erwähnenswerte Ausführungen zu den Belastungsanforderungen, die mit einer Depression noch bzw. nicht mehr erfüllt werden können. 

Das Urteil macht allerdings auch deutlich, dass es wesentliche auf die medizinsiche Beurteilung im konkreten Einzelfall ankommt.