Verschlimmerungsantrag
Schwerbehindertenrecht
Ein sogenannter „Verschlimmerungsantrag“ kann (und sollte) gestellt werden, wenn bei einem behinderten Menschen neue Leiden aufgetreten bzw. bestehende Leiden sich verschlimmert haben, so daß eine neue Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) angezeigt ist.
Hat das Versorgungsamt den GdB auf entsprechenden Antrag hin nicht in der begehrten Höhe feststellt, so kann erwogen werden, einfach einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, statt gegen den ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einzulegen. Oft erweist sich dies als der verfahrensökonomischere Weg.
Ein Formular für einen Verschlimmerungsantrag - hier: Berliner Versorgungsamt - kann man HIER als pdf-Datei erhalten und ausdrucken (unter "Antrag" das Feld "auf Neufeststellung" und je nach dem eines oder beide Unterfelder ankreuzen und das frühere Geschäftszeichen angeben. Beim Verschlimmerungsantrag sollen nur die Behinderungen angegeben werden, die sich verschlimmert haben bzw. die neu hinzugekommen sind. Es ist äußerst sinnvoll, sogleich in Kopie die entsprechenden aktuellen ärztlichen Befundberichte beizulegen).
Letztes Update 23.05.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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